Mindestlohn ab 1. Juli 2021 auf 9,60 € erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Juli 2021 von 9,50 € auf 9,60 € pro Stunde.

Wer 9,50 € bezahlt, muss den Lohn demnach anpassen. Für das Gastgewerbe gilt der Tarifvertag des Landes NRW und wir empfehlen, sich an diesen zu halten und die Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Der Entgelttarifvertrag ist zurzeit nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt zwingend nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder wenn beide Parteien organisiert sind, d. h. der Arbeitgeber ist Mitglied im DEHOGA und der Mitarbeiter ist Mitglied in der Gewerkschaft.

Die unterste Tarifgruppe in unserem Tarifvertrag ist die TG 1 mit einem Stundenlohn von 9,80 €. Bitte beachten Sie auch, dass der Mitarbeiter entsprechend seiner Qualifikation, der Art seiner Tätigkeit und Aufgaben sowie seinem Verantwortungsbereich in die korrekte Tarifgruppe einzustufen ist.

Aktuell ist der Entgelttarifvertrag vom 01.08.2018 gekündigt und neue Verhandlungen stehen noch aus. Wann diese stattfinden und wann mit einem neuen Tarifvertag zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Bedenken muss man, dass der neue Tarifvertrag immer auch rückwirkend geltend kann, was eventuelle Rückstellungen nötig macht. Offen ist auch, ob einzelne Tarifgruppen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies war in der Vergangenheit immer wieder der Fall. Noch ein Hinweis zur Klarstellung: Der Manteltarifvertrag, der die Rahmenbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen und Jahressonderzahlung regelt, ist allgemeinverbindlich, er gilt für alle, die als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Gastgewerbe arbeiten.