Steuersatz auf Speisen bei Catering und Außer-Haus-Verkauf

Nachdem zum 1. Januar 2024 auf Speisen wieder 19 % Mehrwertsteuer fällig sind, stellt sich die Frage nach den Ausnahmeregeln bei Catering und Außer-Haus-Verkauf. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen auch 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer anfallen.

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Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 galt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen mit Ausnahme von Getränken. Vor dem 1. Juli 2020 wurde unterschieden, ob der Verzehr an Ort und Stelle erfolgte, dann konnten gegebenenfalls 7 % angesetzt werden. Die „alten“ Regelungen haben wir im „Steuersatz auf Speisen bei Catering und Außer-Haus-Verkauf“ in unserem Downloadbereich zusammengefasst.