Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze

Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto je Stunde.

Die Forderung des DEHOGA auf eine dynamische Entwicklung der Geringfügigkeitsgrenze hat der Gesetzgeber umgesetzt. Das bedeutet, dass die Verdienstgrenze für Minijobber steigt, wenn der Mindestlohn steigt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt ab 01.01.2024 bei 538 Euro. (Aktuell 520 €). Die Grenzen im Übergangsbereich ändern sich ebenfalls.

Durch die Einführung der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze muss bei einer Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten nicht mehr verringert werden. Dies hat Vorteile für Arbeitgeber, die nun keine Arbeitszeiten mehr reduzieren müssen und auch Vorteile für geringfügig Beschäftigte, da diese hierdurch monatlich mehr verdienen können.

Fragen zum gesetzlichen und tariflichen Lohn beantwortet unsere Rechtsabteilung.