Telefonische Krankschreibung verlängert

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wird bis zum 31. März 2023 weiter ermöglicht.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken verlängerte die bislang bis Ende November geltende Sonderregel um vier Monate. Es sei schwer vorherzusagen, wie sich die Corona-Fallzahlen in den kommenden Monaten entwickeln und man stehe vor der Erkältungs- und Grippesaison. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.

Wer unter einer leichten Atemwegserkrankung leidet und keine schweren Symptome aufweist, kann so für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung erhalten. Es ist aber erforderlich, dass der Arzt sich persönlich nach eingehender telefonischer Befragung vom Zustand des Versicherten überzeugt. Die Krankschreibung kann einmalig für weitere sieben Tage telefonisch verlängert werden.

Quelle: DEHOGA BV