Corona-Regeln zum 1. Februar 2023

Lange bedeuteten geänderte Coronaschutzverordnungen nicht Gutes, nun gibt es auch mal erfreuliche Mitteilungen, wenn die Verordnungen angepasst oder aufgehoben werden:

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023.

Die Arbeitsschutzverordnung des Bundes endet ebenfalls zu diesem Termin. Bisher war man verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob eine Maskenpflicht für Mitarbeiter angeordnet werden muss. Dies ist nun auch nicht mehr erforderlich.

Zur aktuellen Verordnung.