Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober  

Der 1. Oktober mit der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde rückt näher. Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohnes wird auch die Verdienstgrenze für Minijobber auf dann 520 Euro pro Monat angehoben.

Wichtig zu wissen: Zukünftig passt sich diese Verdienstgrenze automatisch an einen erhöhten Mindestlohn in der Weise an, dass im Rahmen eines Minijobs immer pro Woche 10 Stunden mit dem Mindestlohn gearbeitet werden können. Die Formel lautet dazu: Mindestlohn in € x 130 : 3 = Monatliche Grenze für geringfügig Beschäftigte in Euro (Minijob). Steigt also beispielsweise irgendwann der Mindestlohn auf 12,50 Euro, ergibt sich eine Verdienstgrenze von 541,67 Euro (statt 520 Euro).  

Für Beschäftigte, die bisher zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, gibt es für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung eine Übergangsregelung bis Ende 2023, damit diese ihren Versicherungsschutz dort bis dahin  behalten können. Liegen die Voraussetzungen einer Familienversicherung vor, entfällt für die Krankenversicherung die Übergangsregelung. Auf Antrag können sich die Betroffenen bei der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Anträge auf Befreiung müssen bis zum 01.01.2023 gestellt werden.
Der Übergangsbereich mit geringeren Sozialversicherungsbeiträgen (Midi-Job) wird auf bis zu 1.600 Euro pro Monat angehoben.