Dynamische Erhöhung der Verdienstgrenze - unsere Forderung wurde erhört!

Wir lehnen alle Vorschläge ab, Minijobs abzuschaffen, zu beschneiden oder weiter zu verteuern. Dahinter steht der Irrglaube, dass jede Art von Beschäftigung, die nicht dem Prototyp der unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung entspricht, bekämpft werden müsse. Minijobs entsprechen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten und sorgen für Flexibilität am Arbeitsmarkt. Sie helfen gerade kleinen Unternehmen, Beschäftigung passgenau zu organisieren.

Um einer weiteren Aushöhlung und Entwertung der Minijobs entgegenzuwirken, fordern wir die dynamische Erhöhung der Verdienstgrenze in Form einer automatischen Koppelung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Dies war eine immer wieder vorgebrachte Froderung des DEHOGA im Rahmen seiner Lobbyarbeit.

Seit Oktober 2022 gilt die dynamische Erhöhung der Verdienstgrenze. 10 Wochenstunden werden zugrundegelegt. Das heißt: 10 Stunden zum Mindestlohn von zurzeit 12,41 € ergeben die Verdienstgrenze von 538 € pro Monat für Minijobber.