- Im Mai gibt es einige Feiertage: den 1. Mai, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und der Pfingstmontag. Aufgelistet sind die Feiertage im Manteltarifvertrag. Wenn der Mitarbeiter an diesem Tag arbeitet, bekommt er spätestens 3 Wochen nach dem Feiertag einen freien Tag unter Fortzahlung des Lohnes. Wird der Tag nicht gewährt, muss er mit 25 % Zuschlag bezahlt werden.
- Haben Sie daran gedacht, Ihre Verpackungsmaterialien über die Website LUCID zu registrieren? Umfassende Info gibt unser Merkblatt - Verpackungsgesetz - Lucid im Downloadbereich.