Im Mai beachten!

Daran sollten Sie diesen Monat denken:

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  • Im Mai gibt es einige Feiertage: den 1. Mai, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und der Pfingstmontag. Aufgelistet sind die Feiertage im Manteltarifvertrag. Wenn der Mitarbeiter an diesem Tag arbeitet, bekommt er spätestens 3 Wochen nach dem Feiertag einen freien Tag unter Fortzahlung des Lohnes. Wird der Tag nicht gewährt, muss er mit 25 % Zuschlag bezahlt werden.

  • Haben Sie daran gedacht, Ihre Verpackungsmaterialien über die Website LUCID zu registrieren? Umfassende Info gibt unser Merkblatt - Verpackungsgesetz - Lucid  im Downloadbereich.