"Einmal Bockwurst mit Kartoffelsalat – macht 2.500,00 €"

Ohne Erlaubnis des Urhebers eines Bildes (Fotograf) oder der Rechteinhaber (Agenturen oder Bilddatenbanken) dürfen keine fremden Bilder im Web verwendet werden.

Viele Betriebe visualisieren ihre Speise- und Getränkeangebote auf Internet- oder Facebookseiten mit passenden Food-Fotografien. Nicht immer wird die Erstellung der Seiten in die Hände professioneller Webdesigner gegeben. Insbesondere bei Nutzung von sozialen Medien greifen viele Betriebe selbst in die Tasten. Um passende Fotos zu finden, wird nicht selten die Bildersuchfunktion einer Suchmaschine genutzt.

Dieses Verfahren kann teuer werden, wenn durch die Einbindung der Fotos bestehende Urheberrechte verletzt werden. Leider ist es häufig so, dass solche nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Dann folgt häufig eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung sowie die Forderung von Schadensersatz. Je nach Nutzungsintensität und Dauer beläuft sich diese nebst Anwaltskosten der Gegenseite schnell im Bereich mehrerer tausend Euro.

Da derartige Fälle unsere DEHOGA-Rechtsabteilung immer wieder beschäftigen, empfehlen wir den Mitgliedern, alle Internetauftritte und hier besonders die sozialen Medien auf Nutzung von „Fremdmaterial“ zu prüfen. Bei unklaren Urheberrechtsverhältnissen ist es immer besser, die Bilder vorsorglich zu löschen. Bei Neuerstellung von Internetseiten sollte der Dienstleister vertraglich zusichern, ausschließlich Material zu verwenden, das urheberrechtlich unbedenklich ist. Bevor das Bild mit der Bockwurst zu teuer wird ...

Rückfragen gerne an uns: rechtneuss​[at]​dehoga-nr.de