Ab sofort: Schlussabrechnung für Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV

Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Foto: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Schlussabrechnung:

Die über einen prüfenden Dritten eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet.

NEU: 

Seit 15. November 2022 kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV eingereicht werden (Paket 2 der Schlussabrechnung). 

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