1. Januar 2024: Wieder 19% Mehrwertsteuer auf Speisen

Was ist zu bedenken?

Trotz einer intensiven Kampagne des DEHOGA unterstützt durch viele Mitstreiter aus der Branche, der Industrie und Verbänden, trotz vieler Zusagen aus der Politik bis hin zum Bundeskanzler läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen zum 31.12.2023 aus, in der Silvesternacht dürfen über 24:00 Uhr hinaus 7 % auf Speisen angewandt werden. Ab 1.1.2024 gilt dann wieder der Mehrwertsteuersatz von 19% auf Speisen, der in gleicher Höhe weiterhin für Getränke besteht. Klar ist, dass die Kampagne für die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen auch jetzt und im kommenden Jahr weitergeht! 7% müssen wiederkommen! Auf unserer Fachthemenseite finden Sie Informationen und wertvolle Tipps zur Umsetzung der Erhöhung zum 1.1.24.