Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Angesichts weiter hoher Corona-Zahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab sofort wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Die Regelung gilt vorerst bis Ende November.

Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.

Quelle: www.bundesregierung.de