Die Energiekrise bleibt das beherrschende Thema. Für das erneute Treffen der Gaspreis-Kommission am heutigen Montag hat der DEHOGA seine Forderungen noch einmal konkretisiert und vor allen Dingen auf branchenspezifische Besonderheiten hingewiesen. Dazu gehört vor allen Dingen die Berücksichtigung aller Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und die Festlegung von passenden Bezugszeiträumen, damit Minderverbräuche während der Pandemie nicht zum Boomerang für Gastronomie und Hotellerie werden.
- Die Gewährleistung der Energiesicherheit für die Bürger wie alle Unternehmen muss oberste Priorität haben.
- Die aktuellen Herausforderungen erfordern die Nutzung aller sicheren Energiequellen in Deutschland.
- Die angekündigten Strom- und Gaspreisdeckelungen müssen zügig umgesetzt werden und zu einer spürbaren Entlastung unserer Betriebe führen, bestehende Entlastungs- und Förderlücken umgehend geschlossen werden.
- Die Vorschläge der „Experten-Kommission Gas und Wärme“ mit dem zentralen Element einer Gaspreisbremse gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings ist sicherzustellen, dass evidente Förderlücken umgehend geschlossen werden. So hilft es vielen Betrieben nicht, wenn im Dezember 2022 einmalig ein Abschlag übernommen wird und dann erst im März 2023 die Gaspreisbremse greift. Hier müssen die Betriebe früher entlastet werden: Entweder durch ein Vorziehen der Gaspreisbremse oder durch Härtefallhilfen bzw. Zuschüsse, wie sie auch von der Experten-Kommission als eines der ergänzenden Instrumente vorgeschlagen werden. Es müssen zudem für die Berechnung sowohl der Einmalzahlung als auch der Gaspreisbremse geeignete Referenzzeiträume gefunden werden, da pandemiebedingt die Betriebe des Gastgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 in der Regel viel niedrigere Energieverbräuche bzw. Abschlagszahlungen hatten.
- Es muss jetzt auch zügig die im Entlastungspaket 3 genannte Strompreisbremse umgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer schnellen Abstimmung auf EU-Ebene. In diesem Zusammenhang sollte für eine Übergangszeit gelten, dass die Grenzkosten von Gaskraftwerken in der Merit-Order nicht mehr preisbestimmend berücksichtigt werden. Damit die Gaskraftwerke bei hoher Stromnachfrage weiter für die Erzeugung bereitstehen, sollte der Staat die bei ihnen anfallenden Mehrkosten übernehmen.
Es muss klargestellt werden, dass nicht nur große Unternehmen der Industrie ausreichend Entlastungen bekommen, sondern auch in unserer Branche alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die entsprechende Unterstützung erfahren.
Quelle: DEHOGA