Achtung vor fragwürdigem Angebot!

Derzeit erhalten Unternehmer unverlangt Urkunden, die scheinbar eine Auszeichnung für besondere Qualität enthalten.

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Nach Verwendung der Urkunden für Werbezwecke kommt im zweiten Schritt eine Forderung von Schadensersatz. Begründung: die Urkunde enthalte urheberrechtlich geschützte Grafikelemente. Bei näherem Studium des ursprünglichen Anschreibens zeigt sich, dass die Nutzung der angeblichen Auszeichnung nur bei Erwerb einer entsprechenden Lizenz möglich sein sollte.

Juristisch ein ohnehin fragwürdiges Angebot. Wir raten allen Mitgliedern auch unverlangte Zusendungen genau zu prüfen, bevor die Materiealien genutzt werden. Bei Zweifeln ist der Papierkorb die bessere Wahl als die Internetseite des Betriebes. Rückfragen gerne an rechtneuss​[at]​dehoga-nr.de