Vorsicht bei Angeboten zum Transparenzregister-Service

Zweifelhafte Dienstleister unterwegs!

Jens Hönig, Rechtsanwalt im DEHOGA Nordrhein

"Vor kurzem haben wir Mitglieder darauf hingewiesen, dass seit 01.08.2021 die Verpflichtung besteht, bestimmte Unternehmensformen in ein bundesweites Transparenzregister einzutragen. Siehe hier. Die Einzelheiten haben wir noch einmal in einem Merkblatt für Mitglieder zusammengefasst (Transparenzregister-Merkblatt" unter https://www.dehoga-nordrhein.de/mein-dehoga/)

Wie fast schon nun zu erwarten war, sind zweifelhafte Dienstleister an Mitglieder herangetreten, die anbieten, die erforderlichen Angaben für eine Monatsgebühr von 29,69 € bei jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Wir empfehlen dringend, derartige „Angebote“ von der tatsächlich bestehenden Eintragungspflicht zu unterscheiden."

Jens Hönig, Rechtsanwalt im DEHOGA Nordrhein