Das Land NRW verlängert die Coronaschutzverordnung bis zum 2. April. Folgende Vorgaben sind weiter zu beachten:
- Die Zugangsbeschränkung bleibt für die Gastronomie bei 3 G wie gehabt!
- Die Regelungen für die Diskotheken bleiben unverändert bei 2G plus. (Kapazitäts- und Personenobergrenzen entfallen.)
Folgende Änderungen sind wichtig:
- Bei privaten Feiern mit Tanz (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten und Ähnliches) in Einrichtungen, für die eine Zugangsbeschränkung besteht, - also in der Gastronomie - gilt ab 19.03.2022 3G statt 2G plus.
- Wenn auf die Maske verzichtet werden soll, gilt wie vorher 2G plus. (Der Test ist zwingend und kann nicht durch geboostert oder andere Ausnahmen ersetzt werden)
- Kapazitäts- und Personenobergrenzen für Veranstaltungen entfallen.
- Die Maskenpflicht für den Außenbereich entfällt.