Überbrückungshilfe III Plus: Betroffen durch Hochwasser im Juli 2021

Wegen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus angepasst, damit betroffene Betriebe nicht aus der Überbrückungshilfe fallen.

Die Bundesregierung hat die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus überarbeitet und die Frage beantwortet, was für vom Juli-Hochwasser betroffene Betriebe gilt: In den FAQ heißt es, dass Unternehmen, die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche haben und von den Hochwasserereignissen im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen („Juli-Hochwasser“) betroffen sind, nicht aus der Überbrückungshilfe III Plus fallen sollen. Dies wäre ohne eine Programmanpassung für diese Unternehmen der Fall, da ihre Umsatzeinbrüche nunmehr in weiten Teilen nicht mehr nur durch Corona, sondern auch durch das Hochwasser bedingt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus leistet als Corona-Hilfsprogramm keine Hilfe zur Beseitigung Hochwasser-bedingter Nachteile. Die Corona-bedingten Umsatzausfälle berechtigen nun aber nach Maßgabe von in den FAQ benannten Bedingungen weiterhin zur Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus. Soweit Unternehmen sowohl die Überbrückungshilfe III Plus als auch Hilfen aus dem Aufbauhilfefonds in Anspruch nehmen wollen, ist dafür Sorge zu tragen, dass keine Überkompensation von Schäden erfolgt. Kosten von Unternehmen, die sowohl unter Überbrückungshilfe III Plus als auch unter Aufbauhilfe erstattungsfähig sind, dürfen nur einmal erstattet werden. Weitere Details finden Sie hier in den FAQ (konkret Punkt 5.7). Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband