Transparenzregister: Wer muss sich eintragen?

Transparenzregister verschärft – Unternehmen müssen nachmelden. Mehr im Merkblatt für Mitglieder.

Am 1. August 2021 trat das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Auffangregisters zu einem Transparenz-Vollregister. Damit enthält das Register künftig umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Auch Unternehmer, die bisher von einer Meldepflicht befreit waren, müssen jetzt prüfen, ob sie sich im Transparenzregister eintragen müssen. Mehr dazu im Downloadbereich „Mein DEHOGA“ unter „Transparenzregister-Merkblatt“.