Plastikverbot ab 3. Juli 2021

Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik" sowie To-Go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen ab dem 3. Juli 2021 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Mit dieser nationalen Verordnung wird das durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie vorgegebene Verbot umgesetzt. Das Gastgewerbe ist grundsätzlich von dem Verbot nicht betroffen, da die Verordnung gemäß § 1 ausschließlich für das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukten gilt. Insofern sind damit die Hersteller und Händler gemeint, da ein gastgewerblicher Unternehmer, wenn er die Verpackungen nicht selbst herstellt, seine Produkte nicht erstmalig auf dem Markt bereitstellt (§ 2 Nr. 4). Mehr hier. 

Hier geht es zum Merkblatt "Einwegkunstoffverbotsverordnung" in unserem Downloadbereich für Mitglieder. 

Dennoch ist für das Gastgewerbe eine neue Herausforderung gegeben, da gerade während der Corona-Krise viele Kollegen ihr Außer-Haus-Geschäft aus bzw. aufgebaut haben rechtzeitig nach Alternativen zu suchen. Allerdings gilt, da nur das Inverkehrbringen ab dem 3. Juli 2021 verboten ist, eine Möglichkeit des Aufbrauchens der vorhandenen Verpackungen.

Foto: Bundesregierung