Nicht nur an den tollen Tagen: Jugendschutz groß geschrieben!

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Karneval steht vor der Tür. Nicht nur die Erwachsenen, sondern auch viele Jugendliche feiern ausgelassen in den Gaststättenbetrieben. Das Jugendschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen die Regelungen Sanktionen, vor allem in Form von Strafverfolgung oder der Erteilung von Bußgeldern. Der DEHOGA Nordrhein hält für seine Mitglieder alle Regelungen kurz und kompakt vor. Der aktuelle Aushang des Jugendschutzgesetzes mit den für das Gastgewerbe relevante Paragrafen (Stand Mai 2021) kann auf festem Papier per Post beim DEHOGA bestellt werden oder hier im Downloadbereich MEIN DEHOGA.