Müssen Überstunden bezahlt werden?

Was passiert, wenn Mitarbeitende die Bezahlung von Überstunden einklagen?

Ute Rüssel, Rechtsanwältin

Über die Bezahlung von Überstunden wird oft gestritten, besonders wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Arbeitgeber können jetzt aufatmen: Beim Streit um die Bezahlung von Überstunden müssen Mitarbeitende auch künftig streng nachweisen, dass diese vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren.

An der Darlegungs- und Beweislast in Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte "Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 nichts, entschied das Bundesarbeitsgericht kürzlich in einem Grundsatzurteil (5 AZR 359/21). Das EuGH-Urteil beziehe sich auf Arbeitsschutz und nicht auf Vergütung erklärten die Bundesarbeitsrichter. werden konnte.

Für eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer weiterhin vortragen, wer wann auf welche Weise wie viele Überstunden angeordnet hat. Für eine Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer darlegen, dass eine bestimmte angewiesene Arbeit innerhalb der Normalarbeitszeit nicht zu leisten oder ihm zur Erledigung der aufgetragenen Arbeiten ein bestimmter Zeitrahmen vorgegeben war, der nur durch die Leistung von Überstunden eingehalten werden konnte. In der Praxis gelingt dieser Nachweis selten.

Die regelmäßige Arbeitszeit im Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes NRW beträgt 169 Stunden im Monat laut dem allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag. Von dieser Regel kann abgewichen werden. Zum Beispiel kann das Führen eines Arbeitszeitkontos vereinbart werden. Ist kein Arbeitszeitkonto vereinbart, gelten Arbeitsstunden ab der 169sten Stunde im Monat als Mehrarbeit, die mit einem Mehrarbeitszuschlag zu vergüten ist.

Bei Fragen im Zusammenhang mit Überstunden, Mehrarbeit und flexibler Arbeitszeit wenden Sie sich gerne an die Juristen des DEHOGA Nordrhein.

Ein Beitrag von Ute Rüssel, Rechtsanwältin