Enttäuschung: Eilanträge gegen Coronaschutzverordnung abgelehnt!

Die vom DEHOGA Nordrhein unterstützten Verfahren abschlägig beschieden. Enttäuschung über Eilentscheidungen in der Branche groß.

Die vom DEHOGA Nordrhein unterstützten Eilanträge eines Hoteliers gegen das Verbot von touristischen Übernachtungen in NRW und eines Gastronomen gegen die Schließung seines Betriebes sind vom OVG Münster als unbegründet abgewiesen worden. Zur Begründung verweist das Gericht im Wesentlichen auf die hohen Infektionszahlen und die fortbestehende Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems.

„Wir sind sehr enttäuscht über diese Entscheidung, da wir zum wiederholten Male mit unserer Argumentation beim OVG Münster nicht durchdringen konnten“, so Haakon Herbst, Kläger und Präsident des DEHOGA Nordrhein, zu den Entscheidungen des Gerichts.

Jetzt sieht Haakon Herbst die Landespolitik gefordert. „Bundesländer wie Bayern und Niedersachsen haben bereits auf die sich ändernden Bedingungen in den Fallzahlen reagiert und erste Öffnungsschritte eingeleitet. Genau das erwarten wir auch von unserer Landesregierung in NRW. Unter 100 ist unter 100, egal, ob in Bayern, Niedersachsen oder NRW. Wenn wir monatelang hören mussten, dass eine bundeseinheitliche Regelung erstrebenswert ist, dann muss das auch jetzt für unsere Branche bei den ersten zaghaften Öffnungsschritten gelten. Aber nicht nur bei dem Thema Außengastronomie, sondern für die gesamte Branche. Getestete, Geimpfte oder Genesene müssen schon bald wieder als erste Gäste unsere geöffneten Betriebe aufsuchen können.“ so Haakon Herbst abschließend.