Aufhebungsvertrag - was man wissen muss!

Wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet werden soll, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein.

Astrid Deckers, Ass. jur.

Ein Aufhebungsvertrag ist ei­ne ver­trag­li­che Ab­ma­chung zwi­schen Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer, mit der das Ar­beits­verhält­nis zu ei­nem be­stimm­ten Zeit­punkt ein­ver­nehm­lich be­en­det wird.

Der Aufhebungsvertrag bietet sich oft als gute Alternative zur Kündigung an. Als Arbeitgeber wollen Sie ein zeitaufwendiges, teures Kündigungsschutzverfahren mit oftmals ungewissem Ausgang lieber vermeiden, andererseits kann es auch sein, dass Ihr Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden will.

Was muss man hierzu wissen?

  • Der Arbeitnehmer muss Bedenkzeit haben und darf nicht unter Druck gesetzt oder bedroht werden, ansonsten kann er den Vertrag anfechten.
  • Das Arbeitsverhältnis kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst werden. Kündigungsfristen müssen nicht beachtet werden.
  • Eine Abfindung kann angeboten werden, muss aber nicht.
  • Der Aufhebungsvertag muss schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.
  • Der Arbeitnehmer bekommt in der Regel eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit, wenn er keine neue Stelle hat, sondern sich arbeitssuchend meldet.

Fazit: Da einige Vorgaben zu beachten sind und der Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen muss, empfiehlt es sich, Kontakt zu den DEHOGA-Juristen aufzunehmen und vorgefertigten Aufhebungsverträge des DEHOGA zu nutzen.