Allgemeinverfügung zur Inzidenz über 350 tritt heute Nacht in Kraft!

Ab wann gilt die Gästezahl 50? Köln, Wuppertal und Oberbergischer Kreis überschreiten Inzidenz von 350.

Laut Coronaschutzverordnung vom 03. Dezember 2021 wird die Teilnehmerzahl für private Zusammenkünfte (insbesondere Feiern) im öffentlichen  und privaten Raum auf 50 Gäste innen und 200 Gäste außen begrenzt, wenn die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 350 liegt. Die Inzidenz bezieht sich auf die Kreise bzw. kreisfreie Städte.

Per Allgemeinverfügung gibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekannt, ab wann die Einschränkung gilt und wann sie wieder zurückgenommen wird. Die Beschränkung entfällt wieder, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Grenzwert von 350 liegt.

Heute wurde in Köln, Wuppertal und dem Oberbergischen Kreis die Inzidenz von 350 überschritten, ab 7. Dezember um Mitternacht dürfen in Gastronomie und Hotellerie private Feiern in Innenräumen nur noch mit maximal 50 Gästen durchgeführt werden.

Die Information, wann die Änderung in Kraft tritt, kommt per Allgemeinverfügung. Unsere Mitglieder erhalten die Nachricht umgehend.

Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz findet sich in der Exceltabelle des Robert-Koch-Instituts, in der für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die 7-Tage-Inzidenz veröffentlicht wird. Zur Tabelle geht es hier (unten auf der RKI-Seite: Reiter LK-7-Tage-Inzidenz).