Wo uns heute die Vertretungsberechtigung fehlt, stehen Ihnen morgen unsere zusätzlichen Leistungen vor allen Gerichten zur Verfügung.
Im Betrieb von Mitglied Beate H. fanden zu Karneval in den letzten drei Jahren Veranstaltungen mit Musik statt. Beate H. hatte die Veranstaltungen nicht beworben und auch kein Eintrittsgeld verlangt. Über Facebook informierte sie nur über die geänderten Öffnungszeiten. Die Veranstaltungen wurden nicht bei der GEMA angemeldet und entsprechend keine Gebühren gezahlt. Ihre Ansprüche macht die GEMA beim Amtsgericht geltend.
Mitglied Fred P. bekommt eine Ordnungsverfügung vom Verwaltungsgericht. Inhalt: Hunde sind in den Betriebsräumen nicht gestattet. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen, da die Zustellung angeblich nicht erfolgt ist. Unser Versuch der außergerichtlichen Lösung scheitert. Darum muss Fred P. vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Wir sind jedoch nicht vertretungsberechtigt.
Im Hotel von Mitglied Dieter K. führt der Zoll eine Kontrolle durch. Ein Freund eines Mitarbeiters hält sich gerade in der Küche auf. Der Freund sucht Arbeit, hat aber aktuell noch keinen Aufenthaltstitel. Die Folge: Herr K. erhält einen Bußgeldbescheid vom Hauptzollamt. Die Begründung: Er habe gegen das Aufenthaltsgesetz und andere gesetzliche Regeln verstoßen. Wir erheben Einspruch gegen den Bescheid. Das Verfahren geht weiter an die Staatsanwaltschaft – wir sind aber nicht vertretungsberechtigt.
Mitglied Petra M. bekommt einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Es werden Beiträge zur Sozialversicherung nachgefordert. Die Höhe: 2.189,97 Euro. Die Begründung: Frau M. habe einen Mitarbeiter in ihrer Gaststätte drei Monate lang illegal beschäftigt. Unser Widerspruch gegen den Bescheid hat keinen Erfolg. Daher muss Petra M. jetzt beim Sozialgericht klagen. Wir können Sie jedoch nur außergerichtlich beraten.