Plastikverbot 2021

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung ist seit dem 03. Juli 2021 in Kraft. Unser PremiumPartner PAPSTAR zeigt auf, was möglich ist und was nicht!

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Die Einwegkunststoffverbotsverordnung ist seit dem 03. Juli 2021 in Kraft.

Was wird verboten?

Teller aus Kunststoff wie PP (Polypropylen), PS (Polystyrol), EPS (Expandiertes Polystyrol), XPS (Extrudiertes Polystyrol) oder auch CPLA (Crystallised Polyactid Acid, Bio-Kunststoff), aber auch Teller aus Pappe oder Zuckerrohr, wenn sie eine Kunststoffbeschichtung aufweisen

Trinkhalme aus PP (Polypropylen), PS (Polystyrol) oder aus PLA (Polyactide, Bio-Kunststoff)

Bestecke und Rührstäbchen aus PP (Polypropylen), PS (Polystyrol) oder aus CPLA (Crystallised Polyactid Acid, Bio-Kunststoff)

Produkte aus geschäumtem Kunststoff (EPS - Expandiertes Polystyrol) - hierbei gilt es zu beachten, dass Produkte aus XPS (Extrudiertes Polystyrol) wie unsere Hamburger- oder Menüboxen nicht verboten sind!

Vorhandene Lagerbestände von Verbotsartikeln bei Händlern oder Verwendern, dürfen über den 03. Juli 2021 hinaus aufgebraucht werden!

Nicht verboten sind:

Einweggetränkebecher, die aus Plastik oder aus mit Plastik beschichtetem Karton bestehen. Diese Artikel unterliegen seit dem 03. Juli 2021 lediglich einem Reduzierungsziel mit einer bestimmten Kennzeichnungspflicht welches den Verbraucher darüber informiert, dass das Produkt Kunststoff beinhaltet.

Welche Alternativen gibt es?

PAPSTAR bietet nachhaltige Alternativen für die seit dem 03. Juli 2021 geltenden Verbotsartikel. Diese Artikel aus Zellstoff wie Pappe, Papier, Bagasse sowie aus Palmblatt, Holz oder Bambus finden Sie in der hier folgenden bildlichen Abfolge.

Übrigens: 

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