Wichtiger Erfolg: Doch keine Homeoffice-Pflicht in Arbeitsschutzverordnung

Die deutliche Kritik u.a. von DEHOGA und BDA insbesondere an der Homeofficepflicht, die offensichtlich auch von der FDP geteilt wurde, hat Wirkung gezeigt.

Der Entwurf zur neuen Arbeitsschutzverordnung ist vor seiner heutigen Verabschiedung durch das Bundeskabinett abgeschwächt worden: Aus der geplanten Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten zu müssen ist eine „Kann-Regelung“ geworden. Auch werden die Arbeitgeber anders als zuvor geplant nicht mehr verpflichtet, den vor Ort arbeitenden Beschäftigten zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten zu müssen.

Komplett gestoppt werden konnte die Verordnung, die eine Laufzeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 hat, leider nicht mehr. „Auch wenn beim Homeoffice richtigerweise die Reißleine gezogen wurde, bleibt aus unserer Sicht unverständlich, warum eine solche Verordnung mit verpflichtenden Maßnahmen von Oktober bis April unabhängig vom Infektionsgeschehen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt verabschiedet wurde“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Niemand weiß doch zum jetzigen Zeitpunkt, ob die Infektionslage ab Oktober überhaupt eine solche neue Verordnung erfordert.“

Informationen des Bundesarbeitsministeriums zu den Inhalten der Verordnung finden Sie hier.

Quelle: DEHOGA BV