Wir empfehlen unseren Mitgliedern – soweit noch nicht geschehen – Arbeitnehmer auf Resturlaubsansprüche hinzuweisen und ihnen konkrete Vorschläge zu machen, wann diese genommen werden sollen. Ohne den Nachweis dieser Aufforderung verfällt Resturlaub nicht!
Die Einzelheiten finden Sie auch in einem Merkblatt in unserem Downloadbereich "Mein DEHOGA".