Selbsttests in der Gastronomie

Die aktuelle CoronaSchVO NRW, bietet unter anderem Gastronomen die Möglichkeit, Selbsttests vor Ort und unter Aufsicht durchführen zu lassen. Wir geben Tipps und Vorlagen zum Umgang damit.

Das erweitert für die Gastronomie grundsätzlich erst einmal Spielräume, um auch nicht geboosterten Gästen über einen Test den Zugang im Rahmen der 3G/2G+-Regelungen zu ermöglichen, allerdings kann es auch einen erheblichen Mehraufwand bedeuten.

Im Download "Mein DEHOGA" haben wir drei Dateien unter den Stichworten "Corona-Selbsttest" vorbereitet: Merkblatt, Unterweisung und Vorlage zur Dokumentation.