Neue Zusatzstoffverordnung

Es wird einfacher: Bei der Abgabe von loser Ware galt bisher, dass Zusatzstoffe auf der Speisen- und Getränkekarte mit Zahlen gekennzeichnet werden mussten. Jetzt kann die Kennzeichnung wie bei der Allergeninformation erfolgen.

 

 

Die  neue Zusatzstoffverordnung gilt seit 9. Juni 2021. Wichtig ist, dass der Gast einen Hinweis darauf bekommt, dass er Information zu den in den Speisen- und Getränken enthaltenen Zusatzstoffen erfragen kann. Folgende Möglichkeiten zur Unterrichtung der Gäste sieht der Gesetzgeber vor:

Die Kennzeichnung kann erfolgen auf Speisen- und Getränkekarte mit Fußnoten, auf einem Schild auf oder in der Nähe des Lebensmittels, durch Aushang in der Verkaufsstätte oder durch sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote. Man kann demnach analog zur Allergenkennzeichnung verfahren. In der Praxis hat sich die Ordnerlösung (ein Infoblatt pro Getränk oder Speise, alphabetisch abgeheftet) oder die Information über Exceltabelle bewährt. Bei Verkauf über Internet, Telefon oder Fax muss der Kunde vor der bindenden Bestellung und zum Zeitpunkt der Lieferung über die Zusatzstoffe und Allergene korrekt und vollumfänglich informiert werden. Mitglieder des DEHOGA finden ein Merkblatt zur Zusatzstoffverordnung hier.