Neue Verordnung tritt in Kraft!

Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt von Donnerstag, 13.01.2022 bis 09.02.2022

  • In der Gastronomie gilt grundsätzlich 2G-plus, also nur geimpfte oder genesene Gäste, die dazu noch über einen aktuellen negativen Test (Antigen-Test nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h) verfügen, erhalten Zugang zum Betrieb. Das gilt für innen und außen. Gäste, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, gelten als ausreichend immunisiert und müssen KEINEN aktuellen Test vorlegen. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

  • Die Zugangsregeln gelten nicht, sofern Speisen oder Getränke lediglich abgeholt werden.

  • Für Mitarbeiter gilt weiter 3G.

  • Hinsichtlich geschäftlicher Tagungen und nicht-touristischer Übernachtungen inklusive Verpflegung haben sich keine Änderungen ergeben.

  • Auch hinsichtlich der Maskenpflicht haben sich keine Änderungen (weder für Mitarbeiter, noch für Gäste) ergeben: Wer nicht am Platz ist, trägt eine Maske.

  • Auf Kegelbahnen und beim Dart gelten die gleichen 2G-plus-Regeln wie für die Gastronomie.

Ganz neu ist die Möglichkeit, Gäste zu testen.

  • An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist, kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest von einer unterwiesenen Person durchgeführt werden. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann vom beaufsichtigenden Mitarbeiter kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden können. Ob Sie beaufsichtigte Selbsttests anbieten, bleibt jedoch Ihnen überlassen – ebenso bleibt es Ihnen überlassen, die Tests kostenpflichtig anzubieten. Eine erste Information finden Sie diesbezüglich unter Punkt III. in der „Anlage Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Coronaschutzverordnung“.

Die Schnellübersicht finden Sie im Downloadbereich "Mein DEHOGA".