FAQs zur Überbrückungshilfe III aktualisiert

Trotz Wiedereröffnung sind weiterhin viele Betriebe auf Überbrückungshilfe angewiesen.

Wesentliche Fragen zum Bundesprogramm werden in den FAQ beantwortet. Diese wurden jetzt erneut aktualisiert. Dabei wurde die Frist zur Stellung von Erst- und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III bis 31. Oktober 2021 verlängert. Dies gilt sowohl für Änderungsanträge zu bewilligten bzw. teilbewilligten Anträgen als auch für Änderungsanträge vor der Bewilligung bzw. Teilbewilligung. Abschlagszahlungen bei der Ü3 gibt es nur bei Antragstellung bis 30. Juni 2021, wer danach einen Antrag auf Ü3 stellt, bekommt keine Abschlagszahlungen. Bei Anträgen auf Ü3Plus ab Juli 2021 gibt es wieder Abschlagszahlungen. Hier geht es zu den neuen FAQ zur Überbrückungshilfe III

Quelle: DEHOGA BV