Corona: PCR-Tests in Discos rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag gegen die PCR-Testpflicht für nicht immunisierte Diskothekenbesucher abgelehnt.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung dürfen nicht immunisierte Personen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber eine Diskothek nur aufsuchen, wenn sie über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen. Der DEHOGA NRW fordert von der Politik, dass die ganzen Corona-Maßnahmen permanent überprüft und angepasst werden. "Wenn sich die Voraussetzungen für Beschränkungen verändern, müssen sie aufgehoben werden", hieß es vom Hotel- und Gaststättenverband. Die Entscheidung, ob ein PCR-Test notwendig ist oder nicht, könne dementsprechend in Kürze wieder anders ausfallen. Lesen Sie hier die Meldung des Oberverwaltungsgerichts...