Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Anträge zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung sowie Kursen zur Prüfungsvorbereitung jetzt möglich

Die Anpassungen der 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Insbesondere folgendes wurde angepasst:

• Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird nun entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.

• Die Prämienhöhe beträgt für jeden Auszubildenden, der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.100 €.

• Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung wird auf vier Wochen gesenkt. Die Auftrags- und Verbundausbildung kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.

• Neuer Fördertatbestand Prüfungsvorbereitungslehrgang: Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen. Antragsberechtigt ist hier nur der Stammausbildungsbetrieb. (Prämienhöhe: 50 % des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 € pro teilnehmendem Auszubildenden)

Die Knappschaft Bahn See, welche die Richtlinie umsetzt, stellt hier alle relevanten Informationen, Antragsformulare sowie Fragen & Antworten zur Richtlinie bereit.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

Für dieses und alle anderen Themen rund um die Aus- und Weiterbildung ist beim DEHOGA Nordrhein unser neues Präsidiumsmitglied, Gordon Kleebaum, auf Vorstandsebene zuständig. Sie erreichen ihn unter:
Gordon.Kleebaum​[at]​accor.com 
Nutzen Sie auch die Onlineplattform unseres Landesverbandes: www.gastgebervonmorgen.de