Ausländische Arbeitskräfte

Bundesregierung lockert Einreisebeschränkungen

Seit Monaten lag in den gastgewerblichen Unternehmen pandemiebedingt die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte weitgehend auf Eis. Mit zunehmenden Restart-Schritten und wachsendem Arbeitskräftemangel gewinnt diese Thematik nun wieder an Bedeutung. Eine gute Nachricht also, dass die Bundesregierung am Sonntag die Beschränkungen für Einreisen aus verschiedenen Drittstaaten mit niedrigen Inzidenzen gelockert hat. Darunter sind insbesondere die für gastgewerbliche Arbeitskräfterekrutierung aufgrund der Westbalkanregelung relevanten Staaten Albanien, Serbien und Nordmazedonien, außerdem die USA, Taiwan, Hongkong, Macau und der Libanon. Damit sind es jetzt insgesamt 15 Drittstaaten, aus denen unbeschränkt nach Deutschland eingereist werden kann. Außer den neuen, oben genannten Staaten waren dies auch schon vorher Australien, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Thailand. Wer seinen Wohnsitz in einem dieser Staaten hat, darf auch ohne wichtigen Reisegrund und unabhängig von seinem Impfstatus einreisen (Positivliste). Zudem ist für vollständig geimpfte Personen die Einreise aus einem Drittstaat ab dem 25. Juni 2021 grundsätzlich wieder möglich. Ausgenommen hiervon sind allerdings einerseits die sog. "Virusvariantengebieten" (siehe Liste des Robert-Koch-Instituts, derzeit insbesondere das Vereinigte Königreich, Brasilien, Indien) und - aufgrund des sog. Reziprozitätsvorbehalts - China. Für weitere Informationen und aktuelle Änderungen der Einreisebestimmungen beachten Sie bitte die FAQ des BMI. Diese gelten im Übrigen ebenso wie für Arbeitskräfte auch für touristische Einreisen nach Deutschland.