Die Testangebotspflicht der Arbeitgeber bedeutet für Unternehmer*innen:
- Den im Betrieb tätigen Mitarbeitern müssen Sie als Arbeitgeber zweimal wöchentlich Testangebote machen. Selbsttests sind möglich.
- Eine Testpflicht besteht für die Mitarbeiter nicht, nur eine Angebotspflicht des Arbeitgebers.
Ein Muster für die Corona-Test-Dokumentation findet sich im Downloadbereich für Mitglieder.