Aktuelle Corona-Schutzverordnung ab dem 28. Mai 2021

Hier geht es zur aktuellen Verordnung ab dem 28. Mai bis zum 24. Juni 2021 sowie die Ergänzung zur Verordnung (Sofern eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert, müssen die Mindestabstände zwischen den Tischen beziehungsweise Sitzbereichen im Außenbereich und in gut durchlüftet den Räumen oder Räumen mit einer der Raumgröße angepassten Luftfilteranlagen nicht mehr eingehalten werden.)