Verzicht auf Vergnügungssteuer für Diskotheken und Clubs!

DEHOGA Nordrhein appelliert an Kommunen zum möglichen Restart am 4. März. 

Aus der Sicht des DEHOGA Nordrhein wäre der Verzicht auf Vergnügungssteuern zur Wiedereröffnung von Clubs und Diskotheken ein deutliches Signal zur Unterstützung der gebeutelten Branche. Da die Betreiber sowohl wirtschaftliche als auch erhebliche konzeptionelle Hürden zu nehmen haben, hat der DEHOGA sich an die Kommunen gewandt, die Vergnügungssteuer erheben. Mit dem Verzicht auf diese Bagatellsteuer haben die Kommunen in der Region ein Instrument an der Hand, die gastronomischen Betriebe zum Restart zu unterstützen: Eine überschaubare Entscheidung für den Haushalt einer Kommune – für den Betreiber hingegen ein äußerst positives Zeichen seiner Kommune!


Mit nur kurzer Unterbrechung waren diese Betriebe fast zwei Jahre geschlossen – zuletzt wieder seit einem Vierteljahr. Anders als andere gastronomische Unternehmen hatten Diskotheken und Clubs nicht die Möglichkeit, einen eingeschränkten Betrieb zu führen oder mit Nebengeschäften wie Außer-Haus-Verkauf die wirtschaftliche Not abzufedern. Nun wird es ein Kraftakt, zum einen kurzfristig DJ’s zu buchen und zum anderen Mitarbeiter wieder zurückzuholen bzw. neue zu akquirieren. Geschultes Personal ist aber erforderlich, um den Geschäftsbetrieb Diskothek oder Club nach der Coronaschutzverordnung - aber auch nach anderen Kriterien - ordnungsgemäß und sicher zu gewährleisten.