Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge ab sofort möglich

Ab sofort können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden.

Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt hatten, erhalten damit die Möglichkeit, neue Leistungen, wie den Eigenkapitalzuschuss oder die Anhebung der Fixkostenerstattung, zu beantragen, die zum Zeitpunkt eines Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen.

Dabei ist zu beachten, dass ein Änderungsantrag nur gestellt werden, wenn über den Erstantrag bereits staatlicherseits entschieden wurde. Mit der Überbrückungshilfe III werden in der Corona-Krise betriebliche Fixkosten bezuschusst. Je nach Fall sind aber auch Investitionen in die Ausstattung oder in Digitalisierungsprojekte staatlich unterstützt. Eine Liste die vom DEHOGA  Nordrhein (siehe unter Mein DEHOGA) verbreitet wurde, benennt die förderfähigen Maßnahmen. Wichtigste Neuerung ist der Eigenkapitalzuschuss. Die neue Hilfe ist eine Reaktion darauf, dass viele Firmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht haben. Der Zuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden - auf Basis der bestehenden Plattform, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Weiterlesen auf tageskarte.io Quelle: tageskarte.io