Keine Impfpflicht durch die Hintertür - 2G darf nicht Pflicht werden

Haakon Herbst: "Wir lassen uns nicht instrumentalisieren!" Forderungen nach einem beschränkten Gäste-Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene lehnt der DEHOGA NRW ab. Eine Impfpflicht durch die Hintertür darf es nicht geben. 2G darf es nur freiwillig geben.

Eine gesetzliche Verpflichtung zu 2G für alle gastgewerblichen Betriebe lehnt der DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) entschieden ab. "Der Staat will keine Impfpflicht beziehungsweise kann sie rechtlich nicht durchsetzen. Wer 2G aber verpflichtend einführen wollte, der macht aus unserer Restauranttür genau diese Hintertür", stellt Haakon Herbst klar. "Wir wollen uns aber nicht instrumentalisieren lassen. Natürlich liegt es in unserem Interesse, dass möglichst viele Menschen geimpft sind, aber die Verantwortung, dass Menschen sich impfen lassen, darf nicht auf Gastronomie und Hotellerie übertragen werden."

Angesicht der Forderungen nach weiteren Zugangsbeschränkungen im Gastgewerbe unterstreicht der DEHOGA seine Position, dass es nicht noch einmal zu weiteren Einschränkungen bis hin zu Schließungen im Gastgewerbe kommen darf und begrüßt deshalb weiterhin die grundsätzliche Abkehr vom Inzidenzen-Regime durch die neue Coronaschutzverordnung. "Der Weg über die 3G-Regelung ist in Ordnung, auch wenn er zu mehr Bürokratie, mehr Diskussionen mit Gästen und Umsatzeinbußen führt. Aber weitere gesetzliche Zugangsbeschränkungen darf es nicht geben", sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen. "Wenn sich einzelne Mitgliedsbetriebe aus strategischen Motiven freiwillig für den „2G- Weg“ entscheiden, ist das natürlich ok, weil sie es im Rahmen ihres Hausrechts tun."

Quelle: DEHOGA NRW