Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite ( www.gema.de/portal) gestellt und dort unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage angegeben werden. Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 1.1.2021) auf Antrag (wiederum über www.gema.de/portal) Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge).