Gültig ab dem 01.02.2023 bis zum 28.02.2023:
Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO)
Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" zur Coronaschutzverordnung NRW (10/22)
Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Zuschussprogramm ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden.
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