Gültig ab dem 5. Mai 2022 bis zum 27. Mai 2022:
Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO)
Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" zur Coronaschutzverordnung NRW
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Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können seit dem 1.4.2022 bis zum 15. Juni 2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
Weiter ...Kurzarbeiterverlängerungsgesetz veröffentlicht: Tipp für Betriebe, die alte Bezugsdauer bereits ausgeschöpft hatten.
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