Neue Coronaschutzverordnung: An Regeln der Bundes-Notbremse angepasst

Ab dem 24. April gilt eine neue Coronaschutzverordnung (hier geht's zur Verordnung). Das Land NRW hat die Verordnung an die Regeln der Bundes-Notbremse angepasst und gilt erst einmal bis zum 14. Mai.