Achtung: Stühle und Tische rausstellen, ist noch nicht erlaubt!

Viele Gastronomen freuen sich schon darauf, endlich wieder öffnen zu dürfen. Manche sind noch sehr skeptisch, ob es sich rechnet. 

17.03.2021 Wer schon in den Startlöchern steht, sollte wissen, dass der 22. März nur angedacht ist, aber noch nicht feststeht. Wer jetzt seine Außengastronomie eröffnet, riskiert ein Bußgeld. Die Entscheidung wird nicht vor dem 22.03.2021 (Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin) getroffen, was eine unternehmerisch vernünftige Planung fast unmöglich macht. Zudem ist noch nicht bekannt, wie die Auflagen genau aussehen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 könnte die Außengastronomie nur mit Terminbuchung und tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests erlaubt werden.