Kurzarbeitergeld in der Re-Start Phase (Juni 2021)

Die immer deutlicher werdenden Öffnungsschritte in immer mehr Bundesländern erlauben es einer wachsenden Zahl von Betrieben, ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit herauszuholen. Aufgrund von Abwanderungen und Saisonstart gibt es sogar schon wieder Betriebe mit Personalmangel. Gleichzeitig ist aber in vielen Betrieben Kurzarbeit weiter unvermeidbar, zumindest für einen Teil der Belegschaft. Der DEHOGA hat seine hier verlinkten FAQ’s zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld an diese aktuelle Situation in Hotellerie und Gastronomie angepasst. Beantwortet wird z.B. die Frage, was beachtet werden muss, wenn nicht alle Mitarbeiter gleichermaßen aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden. Kann es zu Nachteilen beim Kurzarbeitergeld führen, wenn der Betrieb eine mögliche Öffnung der Außengastronomie noch nicht vornimmt, sondern mit dem Re-Start bis zur Erlaubnis auch für die Innengastronomie wartet? Wie kann der Umfang der Kurzarbeit an die sich in der Re-Start-Phase ständig verändernde Lage in Bezug auf Betriebsbeschränkungen und Umsatzsituation angepasst werden? Was ist bei Neueinstellungen zu beachten, wenn gleichzeitig auch noch Mitarbeiter in Kurzarbeit sind?