Widerstand gegen Bettensteuer

Dienstag, den 19. Januar 2010
Kategorie: Pressemeldungen, NRW, Aktuelles

 

DEHOGA NRW gegen Einführung einer Bettensteuer in nordrhein-westfälischen Kommunen / Fehlende Ermächtigungsgrundlage und ungeklärte Fragen / Verfassungskonflikt

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA NRW, lehnt die Einführung einer so genannten „Bettensteuer“ in nordrhein-westfälischen Kommunen ab. „Es kann nicht sein, dass eine Branche, von der man glaubt, noch etwas herauspressen zu können, mit einer Strafsteuer belegt wird. Auch wenn die finanzielle Situation in den Städten angespannt ist und die Kämmerer auf der Suche nach neuen Einnahmequellen sind, würde eine solche Maßnahme dem Tourismus schaden und die Gäste verprellen“, unterstreicht Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW. Hintergrund sind Überlegungen in Städten wie Köln, Bonn oder Aachen, durch die Einführung eines „Strafzuschlags“ auf jede Übernachtung die finanzielle Situation der städtischen Kassen aufzubessern.
 
Der DEHOGA sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Ermächtigungsgrundlage, die es den Städten an Rhein und Ruhr erlauben würde, eine solche Aufwandsteuer zu erheben. „Wir sind insofern gelassen, als nach erster Prüfung unseres Erachtens keine Grundlage zur Erhebung besteht. Darüber hinaus sind viele Fragen ungeklärt, zum Beispiel ob die Gäste den Aufschlag bezahlen müssten oder die Hoteliers die Verpflichteten sind“, so Klaus Hübenthal. „Wir werden uns allerdings vorbehalten, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, wenn wir dazu gezwungen werden.“ In Berlin wurde auf gerichtlichem Wege bereits ein ähnliches Gesetz in den Neunzigern gekippt.

Schließlich sieht der Hotel- und Gaststättenverband einen Verfassungskonflikt, der sich künftig wegen der Kassenlage in vielen Kommunen wiederholen könnte, weil die „Bettensteuer“ als Ausgleich auf künftig mögliche Mindereinnahmen aufgrund der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie eingeführt werden soll. „Unabhängig davon, ob man die Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie begrüßt oder nicht, kann es nicht sein, dass Kommunen offensichtliche Maßnahmen ergreifen, die die Wirkung eines Bundesgesetzes konterkarieren. Man stelle sich vor, die Städte würden Strafsteuern für jedes Kind erheben, weil ihnen die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro zu hoch ausgefallen ist. Dass die Kommunen der Meinung sind, dass ihnen Land und Bund mehr Gelder zur Verfügung stellen müssen, ist das eine. Dass auf dem Rücken einer Branche auszutragen, das andere“, so Klaus Hübenthal abschließend.


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